Grundsätzlich gilt mit Betreten des von der Olympiapark München GmbH verwalteten Parkgeländes die Hausordnung und Olympiapark Freianlagenverordnung (Stand 10/2024).
Darüber hinaus gilt die vom Veranstalter, der International Biathlon Union (IBU), erlassene Hausordnung für das Veranstaltungsgelände des LOOP ONE Festivals in der Zeit vom 18.10.2025 bis zum 19.10.2025.
Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auf gefährliche oder sonst verbotene Gegenstände hin zu durchsuchen. Die Durchsuchung erstreckt sich auch auf die Bekleidung der Personen sowie deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke und Behältnisse.
Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet:
- Drogen und illegale Substanzen jeglicher Art sowie Mittel, die eine berauschende Wirkung erzielen können wie z.B. Cannabis
- Glasbehälter, Glasflaschen, Dosen, Gläser und Krüge in allen Größen.
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen
- Spraydosen (Deospray, Haarspray, Farbspray)
- Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
- Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Leitern, (Klapp-)Stühle, Sitzmöbel, Camping-Equipment,
- pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Feuerwerkskörper, Gashörner, Wunderkerzen, Sternwerfer, Bengalische Feuer)
- Gegenstände, die durch ihre leichte Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können
- Fackeln
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
- Gegenstände und Werkzeuge aller Art, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
- Messer nach dem gültigen Waffengesetz
- Nietenarmbänder, - halsbänder, -gürtel, Über 50 cm lange Metallketten (z.B. Geldbeutelhalter)
- Helme, Vermummungen, Masken (ausgenommen handelsüblicher Mundschutz als Hygienemaßnahme)
- Fahnenstangen aus Metall, Selfie-Sticks
- Fahrräder, E-Scooter, Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboard, etc.
- Tiere, insbesondere Hunde
- Druckluftfanfaren, Megaphone, Vuvuzelas und sonstige mechanische oder elektronische Geräte zur außerordentlichen Lärmerzeugung
- Laserpointer
- Drohnen und andere unbemannte Luftfahrtsysteme
- Texte, Bilder und sonstige Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem, obszönem, pornographischem und/oder rassistischem Inhalt, oder die das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzende Hintergründe erkennen lassen.
- Professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
Toleriert werden:
- Rucksäcke und Taschen nicht größer als 30 Liter
- Kinderwägen und Rollatoren außerhalb der Zuschauerbereiche im Tribünen- und Ticketingbereich der Rasenstufen und des Theatrons
- Fahnen (Holzstangen mit max. 2,00 m und einem Durchmesser von max. 2 cm)
- Banner, Plakate, Fahnen nicht größer als 1,5 m x 1,0 m
- Plastik- und Teleskop-Fahnen, wenn sie hohl und biegsam sind
- Stockschirme ohne Metallspitze (im Zuschauerbereich auf Tribüne, Rasenstufen oder Theatron nur geschlossen, um Sichtbehinderung anderer zu vermeiden)
- Kleinere „Geräusch- und Stimmungsmacher“ in den Zuschauerbereichen, die nicht zu laut und platzeinnehmend sind
- Mobiltelefone, Einwegkameras, Pocketkameras
- Plastikflaschen/ Faltflaschen
- Speisen in Verpackungen
- Medikamente
In folgenden Fällen wird unverzüglich die Polizei informiert:
- Embleme, Kleidung, Transparente, Aufnäher, Fahnen und ähnliches jeder Art, deren Aufschrift geeignet ist, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder anderem mit rassistischem, fremdenfeindlichen oder Gewalt verherrlichendem Inhalt
- Äußerungen, Gesten oder Parolen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diskriminieren
- Waffen aller Art (auch Wurfsterne und Schlagringe)
- Feuerwerkskörper und pyrotechnische Artikel aller Art
- Tabletten und Pulver in Plastikbeuteln oder sonstigen ungewöhnlichen Behältnissen
- Nicht autorisierter Eintrittskartenhandel